Umsetzung
Die Universität Bern verfügt über Einrichtungen, Prozesse und Kontrollmechanismen, um ihrem Anspruch an höchste Qualität im Tierschutz und in der Forschung gerecht zu werden.
Zentrale Einheit für Tierforschung
Das Experimental Animal Center (EAC) trägt als zentrale Einheit die Verantwortung für die In-vivo-Forschung an der Universität Bern. Das EAC stellt sicher, dass Unterbringung und tierärztliche Versorgung an sämtlichen Tieranlagen der Universität unter Einhaltung aller Richtlinien und Vorschriften auf hohem Niveau gewährleistet sind und dass das 3R-Prinzip und die Culture of Care Anwendung finden. Versuchstierhaltungen müssen auch vom kantonalen Veterinäramt bewilligt werden und werden regelmässig kontrolliert. Das EAC garantiert, dass die Haltungsanforderungen, zum Beispiel betreffend Fläche pro Tier oder Raumklima, erfüllt werden und dass die Tiere professionell betreut werden. So müssen zum Beispiel sozial lebende Tiere zusammen mit Artgenossen gehalten werden. Die Universität Bern achtet darauf, wenn möglich etwas mehr Fläche pro Tier zur Verfügung zu stellen als vorgeschrieben und die Haltungseinheiten mit zusätzlichen Elementen - etwa zur artgerechten Beschäftigung und Rückzugsmöglichkeiten - anzureichern.
Die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Bereiche stellen sicher, dass die Anforderungen der einzelnen Bewilligungen eingehalten werden, berichten über die Anzahl der in Versuchen verwendeten Tiere und fördern die Aus- und Weiterbildung ihres Personals. Um als Tierpflegerin oder Versuchsleiter tätig sein zu können, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. So werden spezielle Ausbildungen und jährliche Weiterbildungskurse vorausgesetzt, um immer auf dem neuesten Stand der Forschung im Bereich Tierschutz und 3R zu sein.
Tierschutzbeauftragte mit erweiterten Kompetenzen
Seit 2018 unterstützen Tierschutzbeauftragte die Forschenden bei der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und kontrollieren jeden Tierversuchsantrag, bevor er bei den kantonalen Stellen eingereicht wird. An der Universität Bern ist das Animal Welfare Office (AWO), das fachlich unabhängig und administrativ direkt dem Vizerektor Forschung unterstellt ist und unabhängig von den biomedizinischen Forschungsinstituten arbeitet, für diese Arbeiten zuständig. So besuchen die Tierschutzbeauftragten zusätzlich zu den Kontrollen durch die Fachleute des Kantons die Tierhaltungen und kontrollieren die Einhaltung der Regeln vor Ort. Dies hilft, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Forschenden zu lösen. Die Tierschutzbeauftragten haben jedoch auch die Kompetenz, einen Versuch abzubrechen.
Culture of Care wird etabliert
Die Universität Bern ist Teil des Schweizer Arbeitsgruppe Culture of Care, die sich verpflichtet, einen respektvollen Umgang mit Tieren und Mitarbeitenden zu fördern. Culture of Care im Bereich Versuchstiere bedeutet, vorausschauend Massnahmen zu ergreifen, um Tierschutz, wissenschaftliche Qualität, die Betriebskultur und die Transparenz für alle Beteiligten zu optimieren. Diese Geisteshaltung, gutes und richtiges Verhalten zu fördern, geht über die gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen hinaus und drückt das Bestreben aus, sich Herausforderungen zu stellen und Prozesse fortlaufend zu überprüfen.
2023 unterzeichnete die Universität Bern die «Culture of Care Charta» des Schweizerischen 3R-Kompetenzzentrums (3RCC). Sie soll praktische Anregungen für Schritte und Massnahmen liefern, um die CoC aktiv in die tägliche Forschungsarbeit einzubringen. Sie ist im 3R-Prinzip verwurzelt. Der Beitritt zur CoC-Charta ist eine offizielle Anerkennung, dass die Universität Bern ihr Bestes tun wird, um die 3R-Grundsätze über die gesetzlichen Anforderungen hinaus anzuwenden. Das Ausmass, in dem die Institutionen die Konzepte der Charta anwenden, hängt davon ab, wie viele Ressourcen für dieses Unterfangen bereitgestellt werden, und ist freiwillig. Finanziell unterstützt von der Universitätsleitung werden unter anderem Rehoming-Projekte, oder Einführungskurse in Versuchstierkunde für Forschende, die mit Tieren arbeiten. Bei Rehoming-Projekten werden Versuchstiere, die nicht mehr für Experimente verwendet werden, an Tierschutzorganisationen übergeben, damit diese sie an private Tierhalterinnen und Tierhalter vermitteln. Siehe Bericht dazu hier.
3R-Kompetenzzentrum Schweiz (3RCC)
Forschende müssen bei Tierversuchen das 3R-Prinzip anwenden, das heisst, sie müssen tierversuchsfreie Methoden verwenden, wenn diese vorhanden sind, und bei der Durchführung die Anzahl der Tiere und deren Belastung so gering wie möglich halten. Die Universität Bern ist Gastgeberin für das 3R Kompetenzzentrum Schweiz (3RCC), das die Anwendung des 3R-Prinzips in der Schweiz fördert. Rektor Christian Leumann ist Vizepräsident des Strategic Board. Weiter vertreten Hanno Würbel, Professor für Tierschutz, und der 3R-Experte und Biologe Homare Yamahachi die Universität Bern im 3RCC. Sie leisten Beiträge für 3R-Projekte des Zentrums, setzen die Massnahmen zur Umsetzung der 3R-Prinzipien an der Universität um und beraten Forschende bei der Planung von Tierversuchen und der Einreichung von 3R-Förderungsanträgen.